Fraktionsdisziplin

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[Bearbeiten] Fraktionsdisziplin (Deutsch)

[Bearbeiten] Substantiv, f

Kasus Singular Plural
Nominativ die Fraktionsdisziplin
Genitiv der Fraktionsdisziplin
Dativ der Fraktionsdisziplin
Akkusativ die Fraktionsdisziplin

Worttrennung:

Frak·ti·ons·dis·zi·plin, kein Plural

Bedeutungen:

[1] Politik: das Einhalten der Beschlüsse der Fraktion, um ein einheitliches Auftreten der Partei im Parlament zu gewährleisten

Beispiele:

[1] Nicht alle Abgeordneten hielten sich an die Fraktionsdisziplin und wählten den Gegenkandidaten.
[1] In der Bundesrepublik Deutschland verbietet das Grundgesetz einen Fraktionszwang, trotzdem halten sich die meisten Parlamentarier an die Fraktionsdisziplin.

[Bearbeiten] Übersetzungen

? Referenzen und weiterführende Informationen:

[1] Wikipedia-Artikel „Fraktionsdisziplin
[*] canoo.net „Fraktionsdisziplin
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-LexikonFraktionsdisziplin
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