Fraktionsdisziplin
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[Bearbeiten] Fraktionsdisziplin (Deutsch)
[Bearbeiten] Substantiv, f
| Kasus | Singular | Plural |
|---|---|---|
| Nominativ | die Fraktionsdisziplin |
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| Genitiv | der Fraktionsdisziplin |
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| Dativ | der Fraktionsdisziplin |
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| Akkusativ | die Fraktionsdisziplin |
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Worttrennung:
- Frak·ti·ons·dis·zi·plin, kein Plural
Bedeutungen:
- [1] Politik: das Einhalten der Beschlüsse der Fraktion, um ein einheitliches Auftreten der Partei im Parlament zu gewährleisten
Beispiele:
- [1] Nicht alle Abgeordneten hielten sich an die Fraktionsdisziplin und wählten den Gegenkandidaten.
- [1] In der Bundesrepublik Deutschland verbietet das Grundgesetz einen Fraktionszwang, trotzdem halten sich die meisten Parlamentarier an die Fraktionsdisziplin.
[Bearbeiten] Übersetzungen
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? Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Fraktionsdisziplin“
- [*] canoo.net „Fraktionsdisziplin“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Lexikon „Fraktionsdisziplin“