Fraktionsbeschluss

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Fraktionsbeschluss (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, m[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ der Fraktionsbeschluss die Fraktionsbeschlüsse
Genitiv des Fraktionsbeschlusses der Fraktionsbeschlüsse
Dativ dem Fraktionsbeschluss den Fraktionsbeschlüssen
Akkusativ den Fraktionsbeschluss die Fraktionsbeschlüsse

Nicht mehr gültige Schreibweisen:

Fraktionsbeschluß

Worttrennung:

Frak·ti·ons·be·schluss, Plural: Frak·ti·ons·be·schlüs·se

Aussprache:

IPA: [fʁakˈt͡si̯oːnsbəˌʃlʊs]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Fraktionsbeschluss (Info)

Bedeutungen:

[1] Vereinbarung, die von einer Fraktion beschlossen wurde

Herkunft:

Determinativkompositum, zusammengesetzt aus Fraktion, Fugenelement -s und Beschluss

Oberbegriffe:

[1] Beschluss

Beispiele:

[1] Nach Angaben einer Sprecherin der Unionsfraktion gibt es noch keinen Fraktionsbeschluss zu den Details der Kindergelderhöhung.[1]

Übersetzungen[Bearbeiten]

[1] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalFraktionsbeschluss
[1] The Free Dictionary „Fraktionsbeschluss
[1] Duden online „Fraktionsbeschluss

Quellen:

  1. dpa: Mehr Hilfe für Kinderreiche? Kindergeld. In: Zeit Online. 13. August 2008, ISSN 0044-2070 (URL, abgerufen am 12. März 2013).