Fetwa

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[Bearbeiten] Fetwa (Deutsch)

[Bearbeiten] Substantiv, n / f

Kasus Singular 1 Singular 2 Plural
Nominativ das Fetwa die Fetwa die Fetwas
Genitiv des Fetwas der Fetwa der Fetwas
Dativ dem Fetwa der Fetwa den Fetwas
Akkusativ das Fetwa die Fetwa die Fetwas

Nebenformen:

Fatwa

Worttrennung:

Fet·wa, Plural: Fet·was

Aussprache:

IPA: [ˈfɛtva], Plural: [ˈfɛtvas]
Hörbeispiele: —, Plural:

Bedeutungen:

[1] in arabischen Ländern: ein zumeist von einem Mufti oder einem anderen islamischen Rechtsgelehrten herausgegebenes Rechtsgutachten, in dem festgestellt wird, ob eine bestimmte Handlung mit den Grundsätzen des islamischen Rechts in Einklang gebracht werden kann

Herkunft:

Lehnwort aus dem Arabischen فتوى‎, DMG fatwā[1]

Oberbegriffe:

[1] Islam

Beispiele:

[1] „Mahmudpascha der Kaimakam berief die beyden Oberstlandrichter, zeigte ihnen das Fetwa, und als sie auf seine Frage, ob es gesetzmäßig, aus Rücksicht und Furcht bejahend antworteten, zwang er sie, dasselbe zu unterschreiben.“[2]
[1] „Unter Berufung auf eine Lehre des Propheten Muhammed, wonach jemand, der die Autorität des Kalifen in Zweifel ziehe, zu töten sei, erließ der Beschuldigte in Ausübung des Amtes des "Scheichs Ül-Islams des Kalifatstaates" eine Fetwa, wonach "jemand, der sich zum zweiten Kalifen erklärt, während es bereits einen gebe, aufgefordert werde, der Untat abzuschwören, andernfalls werde er getötet". Diese Fetwa ließ der Beschuldigte erstmals am 19. Juli 1996 in der Zeitung seiner Vereinigung "Ümmet-I Muhammed" veröffentlichen.“[3]
[1] „In Fällen, in denen Erlasse oder Gesetze des Sultans offensichtlich gegen religiöse Prinzipien verstießen, duldeten sie mit einem "Fetwa", daß bürokratische Maßnahmen nach Gutdünken getroffen werden konnten.“[4]

Charakteristische Wortkombinationen:

[1] ein/eine Fetwa erlassen, ein/eine Fetwa verhängen

Abgeleitete Begriffe:

[1] Fetwakollegium

[Bearbeiten] Übersetzungen

Dialektausdrücke:

  • Alemannisch:
  • Bairisch:

? Referenzen und weiterführende Informationen:

[1] Wissenschaftlicher Rat der Dudenredaktion (Hrsg.): Duden, Deutsches Universalwörterbuch. 6. Auflage. Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2007, ISBN 978-3-411-05506-7, Seite 571
[1] Brockhaus’ Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1, Leipzig 1911. Seite 574.
[1] Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 6, Leipzig 1906. Seite 493.

Quellen:

  1. Wissenschaftlicher Rat der Dudenredaktion (Hrsg.): Duden, Deutsches Universalwörterbuch. 6. Auflage. Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2007, ISBN 978-3-411-05506-7, Seite 571
  2. Joseph von Hammer: Geschichte des Osmanischen Reiches, zweyte verbesserte Ausgabe, zweyter Band, C. A. Hartleben’s Verlag, 1834. Seite 657
  3. http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/2/97/b2-95-97.pdf
  4. Zentrum Moderner Orient, Geisteswissenschaftliche Zentren Berlin e.V. Hrsg. von Gerdien Jonker: Kern und Rand. Religiöse Minderheiten aus der Türkei in Deutschland, Verlag Das Arabische Buch, Berlin 1999. Seite 120

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