Festmahl

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[Bearbeiten] Festmahl (Deutsch)

[Bearbeiten] Substantiv, n

Kasus Singular Plural
Nominativ das Festmahl die Festmähler
die Festmahle
Genitiv des Festmahls
des Festmahles
der Festmähler
der Festmahle
Dativ dem Festmahl
dem Festmahle
den Festmählern
den Festmahlen
Akkusativ das Festmahl die Festmähler
die Festmahle

Worttrennung:

Fest·mahl; Plural 1: Fest·mäh·ler, Plural 2: Fest·mah·le

Aussprache:

IPA: [ˈfɛstˌmaːl]; Plural 1: [ˈfɛstˌmɛːlɐ], Plural 2: [ˈfɛstˌmaːlə]
Hörbeispiele: —; Plural 1: —, Plural 2:

Bedeutungen:

[1] gehoben: ein Essen in festlichem Rahmen

Herkunft:

[1] Determinativkompositum aus den Substantiven Fest und Mahl

Synonyme:

[1] Festessen, Bankett

Gegenwörter:

[1]

Oberbegriffe:

[1] Essen, Mahl, Mahlzeit

Unterbegriffe:

[1]

Beispiele:

[1] „Der deutsche Botschafter Freiherr v. Marschall gab gestern zu Ehren türkischer Würdenträger ein Festmahl, zu dem der Großvezir, fast sämtliche Minister und die hervorragendsten Palastbeamten eingeladen waren.“[1]
[1] „Das anschließende Festmahl findet in einem Restaurant oder an einem anderen, vom Firmpaten gewählten Ort statt.“[2]

Charakteristische Wortkombinationen:

[1]

Abgeleitete Begriffe:

[1]

[Bearbeiten] Übersetzungen

Dialektausdrücke:

  • Alemannisch:
  • Bairisch:

? Referenzen und weiterführende Informationen:

[1] Deutsches Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm „Festmahl
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Festmahl
[1] canoo.net „Festmahl
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-LexikonFestmahl

Quellen:

  1. Berliner Tageblatt: Morgen-Ausgabe vom 02.03.1905, S. 3, zitiert nach dem DWDS
  2. Thomas Schäfer-Elmayer, Der Elmayer, Wien: Zsolnay 1991, S. 13488, zitiert nach dem DWDS
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