Faustrecht

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Faustrecht (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, n[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ das Faustrecht
Genitiv des Faustrechtes
des Faustrechts
Dativ dem Faustrecht
dem Faustrechte
Akkusativ das Faustrecht

Worttrennung:

Faust·recht, kein Plural

Aussprache:

IPA: [ˈfaʊ̯stˌʁɛçt]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Faustrecht (Info)

Bedeutungen:

[1] Zustand, in dem jemand sein Recht selbst in die Hand nimmt und – gegebenenfalls gewaltsam – durchsetzt

Herkunft:

Das Wort ist seit dem 15. Jahrhundert belegt, zunächst mit der Bedeutung „Zweikampf“, ab 16. Jahrhundert auch mit der Bedeutung „Recht des Stärkeren, Rechtsfindung ohne Rechtsgrundlage“[1]
Determinativkompositum aus Faust und Recht

Sinnverwandte Wörter:

[1] Selbstjustiz

Oberbegriffe:

[1] Recht

Beispiele:

[1] „Ebensowenig gelang es mir, noch einmal mit dem fürchterlichen Reddinger zu sprechen, und so kam mir diese biedere Haut, die noch ganz auf das Faustrecht eingeschworen war, für immer aus dem Blick.“[2]

Übersetzungen[Bearbeiten]

[1] Wikipedia-Artikel „Faustrecht
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Faustrecht
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalFaustrecht
[1] The Free Dictionary „Faustrecht
[1] Duden online „Faustrecht

Quellen:

  1. Wolfgang Pfeifer [Leitung]: Etymologisches Wörterbuch des Deutschen. 2. durchgesehene und erweiterte Auflage. Deutscher Taschenbuch Verlag, München 1993, ISBN 3-423-03358-4, Stichwort „Faust“.
  2. Ernst Jünger: Afrikanische Spiele. Roman. Klett-Cotta, Stuttgart 2013, ISBN 978-3-608-96061-7, Seite 97. Erstausgabe 1936.