Exekutive

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[Bearbeiten] Exekutive (Deutsch)

[Bearbeiten] Substantiv, f

Kasus Singular Plural
Nominativ die Exekutive die Exekutiven
Genitiv der Exekutive der Exekutiven
Dativ der Exekutive den Exekutiven
Akkusativ die Exekutive die Exekutiven

Silbentrennung:

Neue Rechtschreibung: Ex·e·ku·tive, Plural: Ex·e·ku·tiven
Alte Rechtschreibung: Exe·ku·tive, Plural: Exe·ku·tiven

Aussprache:

IPA: [ɛksekuˈtiːvə], Plural: [ɛksekuˈtiːvən], [ɛksekuˈtiːvn̩]
Hörbeispiele: —, Plural:

Bedeutungen:

[1] ist die ausführende/vollziehende Gewalt; in der Staatstheorie neben Legislative (Gesetzgebung) und Judikative (Rechtsprechung) eine der drei unabhängigen Gewalten (Gewaltenteilung)

Abkürzungen:

Herkunft:

vom lateinischen exsequi = ausführen

Synonyme:

[1] ausführende Gewalt, vollziehende Gewalt

Gegenwörter:

Oberbegriffe:

Gewalt

Unterbegriffe:

Beispiele:

[1] Die Exekutive ist eine der drei Gewalten.

Redewendungen:

Charakteristische Wortkombinationen:

Abgeleitete Begriffe:

Exekutivgewalt

[Bearbeiten] Übersetzungen

? Referenzen und weiterführende Informationen:

[1] Wikipedia-Artikel „Exekutive
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Exekutive
[1] canoo.net „Exekutive
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-LexikonExekutive

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