Ersitzung
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[Bearbeiten] Ersitzung (Deutsch)
[Bearbeiten] Substantiv, f
| Kasus | Singular | Plural |
|---|---|---|
| Nominativ | die Ersitzung | die Ersitzungen |
| Genitiv | der Ersitzung | der Ersitzungen |
| Dativ | der Ersitzung | den Ersitzungen |
| Akkusativ | die Ersitzung | die Ersitzungen |
Worttrennung:
- Er·sit·zung, Plural: Er·sit·zun·gen
Aussprache:
- IPA: [ɛɐ̯ˈzɪʦʊŋ], Plural: [ɛɐ̯ˈzɪʦʊŋən]
- Hörbeispiele: —, Plural: —
Bedeutungen:
- [1] deutsches, österreichisches und Schweizer Zivilrecht: Erwerb des Eigentums an einer Sache durch Zeitablauf
- [2] insbesondere: der Erwerb des Eigentums an einer beweglichen Sache durch Zeitablauf (§ 937ff. BGB)
Synonyme:
- [2] Mobilarersitzung
Gegenwörter:
Oberbegriffe:
- [1] gesetzlicher Eigentumserwerb
Unterbegriffe:
- [1] Ersitzung[2] (Mobiliarersitzung), Kontratabularersitzung, Tabularersitzung
Beispiele:
- [1] „Der Zweck der Ersitzung liegt in der Befriedung, Beruhigung und Vereinfachung unklarer Rechtsbeziehungen.“[1]
- [2] „Wirkung der Ersitzung ist der Erwerb des Eigentums (§ 937 Abs. 1), und zwar des lastenfreien Eigentums, sofern die Redlichkeit sich auch auf das Fehlen des beschränkten dinglichen Rechts bezog (§ 945).“[2]
Abgeleitete Begriffe:
- Buchersitzung, Ersitzungsfrist, Ersitzungsrecht, Kontratabularersitzung, Mobilarersitzung, Tabularersitzung
[Bearbeiten] Übersetzungen
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? Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Klaus Vieweg/Almuth Werner: Sachenrecht, 4. Aufl., 2010, § 6, Rdnr. 1
- [1, 2] Wikipedia-Artikel „Ersitzung“
- [2] § 937 BGB
- [2] Klaus Vieweg/Almuth Werner: Sachenrecht, 4. Aufl., 2010, § 6, Rdnr. 3
- [*] Deutsches Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm „Ersitzung“
- [*] canoo.net „Ersitzung“
Quellen:
- ↑ Klaus Vieweg/Almuth Werner: Sachenrecht, 4. Aufl., 2010, § 6, Rdnr. 2
- ↑ Jürgen F. Baur/Rolf Stürner: Sachenrecht, 18. Aufl., 2009, § 53, Rdnr. 90
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