Erlaubnistatbestandsirrtum
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[Bearbeiten] Erlaubnistatbestandsirrtum (Deutsch)
[Bearbeiten] Substantiv, m
| Kasus | Singular | Plural |
|---|---|---|
| Nominativ | der Erlaubnistatbestandsirrtum |
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| Genitiv | des Erlaubnistatbestandsirrtums |
|
| Dativ | dem Erlaubnistatbestandsirrtum |
|
| Akkusativ | den Erlaubnistatbestandsirrtum |
|
Worttrennung:
- Er·laub·nis·tat·be·stands·irr·tum, kein Plural
Aussprache:
- IPA: [...], Plural: [...]
- Hörbeispiele: —, Plural: —
Bedeutungen:
- [1] Strafrecht: Irrtum, bei dem der Täter fälschlicherweise annimmt, es lägen die Voraussetzungen eines Rechtfertigungsgrund vor, wodurch seine Tat erlaubt werde
Abkürzungen:
- [1] ETI
Herkunft:
Oberbegriffe:
- [1] Irrtum
Beispiele:
- [1] Wie ein Erlaubnistatbestandsirrtum rechtlich zu behandeln ist, ist äußerst umstritten.
[Bearbeiten] Übersetzungen
|
? Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Erlaubnistatbestandsirrtum“
- [1] Volker Krey: Deutsches Strafrecht, Allgemeiner Teil Band 1, 3. Aufl., Stuttgart 2008, Rdnr. 697ff.