Erlaubnistatbestand

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Erlaubnistatbestand (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, m[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ der Erlaubnistatbestand die Erlaubnistatbestände
Genitiv des Erlaubnistatbestandes
des Erlaubnistatbestands
der Erlaubnistatbestände
Dativ dem Erlaubnistatbestand
dem Erlaubnistatbestande
den Erlaubnistatbeständen
Akkusativ den Erlaubnistatbestand die Erlaubnistatbestände

Worttrennung:

Er·laub·nis·tat·be·stand, Plural: Er·laub·nis·tat·be·stän·de

Aussprache:

IPA: [ɛɐ̯ˈlaʊ̯pnɪsˌtaːtbəʃtant]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Erlaubnistatbestand (Info)

Bedeutungen:

[1] Strafrecht: Rechtfertigungsgrund, die ein an sich verbotenes Handeln im Einzelfall ausnahmsweise gestatten.

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Erlaubnis und Tatbestand

Oberbegriffe:

[1] Tatbestand

Beispiele:

[1] „Rechtfertigungsgründe sind Erlaubnistatbestände, die ein an sich verbotenes Handeln im Einzelfall ausnahmsweise gestatten.“[1]

Wortbildungen:

[1] Erlaubnistatbestandsirrtum

Übersetzungen[Bearbeiten]

[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Erlaubnistatbestand“ (derzeit nicht erreichbar)
[*] Linguee.de „Erlaubnistatbestand

Quellen:

  1. Rechtfertigungsgrund. Wikipedia, 21. Juli 2016, archiviert vom Original am 21. Juli 2016 abgerufen am 23. September 2016 (HTML, Deutsch).