Diskussion:normativ

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Steigerung[Bearbeiten]

normativ ist nicht steigerbar. Sollte ich mich tatsächlich irren, dann bitte ich um einen Beweis. --Perditta (Diskussion) 21:21, 5. Mär. 2009 (MEZ)[Beantworten]

Schau mal bei den Referenzen bei "Canoo" unter "Wortformen" nach. Im Übrigen verweise ich auf die vielen Diskussionen zu diesem Thema, u.a. bei "greifbar, verbindlich, schwarz, infifferent......." Dr. Karl-Heinz Best (Diskussion) 21:26, 5. Mär. 2009 (MEZ)[Beantworten]

Hast du das mal im Duden überprüft - das sollte ja die Richtschnur sein oder? Ich hab hier nur die neue deutsche Rechtschreibung von Bertelsmann. --Perditta (Diskussion) 21:32, 5. Mär. 2009 (MEZ)[Beantworten]
Wie ich sehe hast du meine Änderungen wieder rückgängig gemacht - also - ich bin mir sicher - und Canoo.net ist ganz schöner Schwachsinn. Zum Überprüfen gib doch mal das Adjektiv tot ein. Oder meinst du etwa das kann man auch steigern. Ansonsten kann man auch mit Logik erklären warum normativ nicht steigerbar ist. Kannst auch einfach das Synonym maßgebend ausprobieren. Willst du den Fehler beseitigen? :-)--Perditta (Diskussion) 21:38, 5. Mär. 2009 (MEZ)[Beantworten]

Duden (3 versch. Werke) schweigt sich bei "normativ" zur evt. Steigerung aus, soweit ich das überblicken kann. Ich verweise aber nochmal auf die endlosen Diskussionen zum Thema, u.a. an den o.a. Beispielen. Auch zum Thema Logik gab's endlose Auseinandersetzungen. Dr. Karl-Heinz Best (Diskussion) 21:44, 5. Mär. 2009 (MEZ)[Beantworten]

Ja - es scheint nur beim Bertelsmann Lexikon angegeben - auch beim Wahrig wird darüber keine Auskunft gegeben. Hmm - bin morgen eh in der Bib und schau nochmal nach. Und was ist mit der weiteren Bedeutung "maßgebend"? --Perditta (Diskussion) 21:53, 5. Mär. 2009 (MEZ)[Beantworten]

Duden. Dt. Universalwtb. hat nur 1 Bedeutung; Wahrig hat 2, aber nichts Richtung "maßgebend". Es ist dennoch die Frage, ob "maßgebend" so anders ist, dass man es als 2. Bedeutung neben "als Norm geltend, eine Norm setzend" ansetzen muss. Dr. Karl-Heinz Best (Diskussion) 22:07, 5. Mär. 2009 (MEZ)[Beantworten]

Meiner Meinung nach gibt es keine Steigerung. Entweder ist etwas normativ oder nicht. Es kann schlecht normativer werden. Ja Jaer am Jasten Kampy (Diskussion) 22:09, 5. Mär. 2009 (MEZ)[Beantworten]
Naja - da es mit angegeben ist, könnte man es doch mit aufnehmen. Ich habe mir die von dir oben erwähnten Schlagwörter mal angesehen - und um noch mal auf die Steigerung zu kommen. Natürlich kann man es einfach in diese Gruppe mit einordnen - aber man könnte es scheinbar auch lassen. Was ich dann also oft mache - keine wissenschaftliche Methode!!! - bei google einfach mal eingeben "am normativsten". Tatsächlich krieg ich 3 Treffer. Gebe ich aber "am greifbarsten", etc. ein, habe ich zumindest mehr als 50 Treffer.--Perditta (Diskussion) 22:18, 5. Mär. 2009 (MEZ)[Beantworten]
Wenn etwas normativ sein kann oder nicht, dass ist etwas, was normativ ist, normativer als etwas was nicht normativ ist. Auch binäre Zustände kennen > und <.21:21, 4. Jun. 2017 (MESZ) (vorstehender nicht signierter Beitrag stammt von Amin Negm-AwadDiskussionBeiträge ° --21:21, 4. Jun. 2017 (CEST))
das ist eine unsinnige Beweisführung, probier das mal mit 'tot' mlg Susann Schweden (Diskussion) 21:34, 4. Jun. 2017 (MESZ)[Beantworten]
lebendig lässt sich aber steigern. --Peter -- 07:54, 5. Jun. 2017 (MESZ)[Beantworten]
schön auch, und lustig und quirlig und ein paar tausend andere, aber was hat das mit der gewählten Beweisführung zu tun? Die gilt halt nicht für alle Fälle. mlg Susann Schweden (Diskussion) 10:57, 5. Jun. 2017 (MESZ)[Beantworten]

Also was machen wir jetzt hier? Hinweisen kann ich ja auch noch darauf, dass Wörter wie deduktiv, induktiv, deskriptiv auch nicht steigerbar sind. Aber nunja Sprache ist ja nicht starr und verändert sich - und wenn viele Leute glauben das normativ steigerbar ist - dann steht das ja auch irgendwann so im Duden. --Perditta (Diskussion) 22:28, 5. Mär. 2009 (MEZ)[Beantworten]

Vorschlag: Macht eine Bemerkung, etwa des Inhalts "wird von vielen nicht als steigerbar angesehen, da es sich um eine Eigenschaft handle, die einer Sache nur ganz oder gar nicht zukommen kann" o.ä.. Am besten gleich dafür noch eine Formatvorlage anlegen und zur Wiederverwendung bekannt machen, das Problem kommt nämlich zigmal vor und müsste dann nur einmal zentral beschrieben werden. Gruß -- Ipfuge (Diskussion) 00:21, 6. Mär. 2009 (MEZ)[Beantworten]
gute Idee mit der Vorlage. Kampy (Diskussion) 12:22, 6. Mär. 2009 (MEZ)[Beantworten]
Ich habe jetzt eine Vorlage für eine Anmerkung zur Steigerung von Adjektiven erstellt - Vorlage:Steigerung Adjektiv und sie bei verbindlich unverbindlich eingebunden. Bitte den Text inhaltlich überprüfen, damit ich sie dann zur allgemeinen Verwendung vorstellen kann. --Betterknower (noissuksid) 01:00, 7. Mär. 2009 (MEZ)[Beantworten]
Die Vorlage:Steigerung Adjektiv liest sich gut, bis auf zwei Punkte:
  1. Der erste Satz bietet eine allgemeine Ausführung, sein Bezug zum Lemma sollte klarer hervortreten. Vielleicht stattdessen so: „Dieses Wort gehört zu der nicht kleinen Gruppe von Adjektiven, die von vielen …“
  2. „Da es hier Absicht ist, sich am Sprachgebrauch zu orientieren…“ — das Wörterbuch sollte dem Leser weniger rechtfertigend entgegentreten und eher feststellend. Die „Absicht“ ist persönlich und deshalb besser zu meiden. Vielleicht stattdessen so: „Da der Sprachgebrauch sie kennt, werden die Steigerungsformen hier aufgeführt.“
Gruß -- Ipfuge (Diskussion) 10:56, 7. Mär. 2009 (MEZ)[Beantworten]
Um Verwechslungen mit einer Adjektivtabelle auszuschließen habe ích die Vorlage in Vorlage:Steigerbarkeit Adjektiv umbenannt. Text geändert. Danke Ipfuge für den Textvorschlag. --Betterknower (noissuksid) 00:31, 8. Mär. 2009 (MEZ)[Beantworten]