Diskussion:besorgen

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weitere Bedeutung, Amtssprache[Bearbeiten]

"Die Genehmigung ist zu versagen, wenn zu besorgen ist, dass ..." (aus einem Antrag)

Das würde für "besorgen" eine weitere Bedeutung nahelegen, nämlich ungefähr folgende (könnte vermutlich noch verfeinert werden): "[4] sich um etw. sorgen"

Soll ich das in den Hauptartikel aufnehmen? --Swolf (Diskussion) 12:08, 27. Jun 2011 (MESZ)

Wenn du es belegen kannst, selbstverständlich! Gruß --Tragopogon (Diskussion) 12:30, 27. Jun 2011 (MESZ)
OK, habe es eingefügt und den entsprechenden Beleg bei den Anwendungsbeispielen eingefügt. --Swolf (Diskussion) 11:40, 4. Jul 2011 (MESZ)