Diskussion:aufrufen

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Diskussionsbeitrag[Bearbeiten]

Es gibt diesen merkwürdigen Neologismus "abrufen/aufrufen = (einen Preis für eine Ware) verlangen": Mit der neuen Archive HDD v2 bietet Seagate nun nicht nur größere Kapazitäten [...], sondern ruft auch einen deutlich niedrigeren Preis ab:[1] Steht aber in keinem Wörterbuch. --92.77.220.104 13:14, 25. Mär. 2015 (MEZ)[Beantworten]

Das "Wörterbuch der deutschen Gegenwartssprache", hrsg. von R. Klappenbach und Wolfgang Steinitz, 1. Band "A - deutsch", Akademie-Verlag Berlin 1964 meint zu "aufrufen": (bereits veraltet) eine Ware zur Belieferung freigeben ("zum 1. Dezember wurde Butter aufgerufen") sowie: (Bank) Geld außer Kurs setzen "Banknoten zu 1 und 2 Mark werden zum 28. Februar (zum Umtausch) aufgerufen"
Ausserdem ist die klangliche Nähe zu "ausrufen" gegeben. Zu diesem Wort meint selbiges Wörterbuch: etwas rufend zum Verkaug anbieten - "Es waren die Zeitungsverkäufer, welche die Abendblätter ausriefen" sowie "Dieses Gemälde ist bei der Versteigerung mit 1000 Mark ausgerufen worden"
Auch zu "abrufen" gibt es dort eine kaufmännische Bedeutung: etwas anfordern, "bestellte Waren abrufen" (=liefern lassen), "ein Bankguthaben abrufen" (=abheben, einlösen) --Rufus-r (Diskussion) 09:30, 24. Mär. 2019 (MEZ)[Beantworten]