Diskussion:Wissenschaft
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[Bearbeiten] Wissenschaft als Rechtsbegriff
Ich weiß nicht, ob man es mit einfließen lassen möchte, aber es sei angemerkt, dass Wissenschaft in der Grundrechtsdogmatik eine abweichende Bedeutung hat. Im Zusammenhang mit Art. 5 GG wird Wissenschaft als Oberbegriff von Forschung und Lehre verstanden. --80.140.92.169 22:46, 23. Sep. 2006 (CEST)