Diskussion:Wissenschaft

Aus Wiktionary, dem freien Wörterbuch
Wechseln zu: Navigation, Suche

[Bearbeiten] Wissenschaft als Rechtsbegriff

Ich weiß nicht, ob man es mit einfließen lassen möchte, aber es sei angemerkt, dass Wissenschaft in der Grundrechtsdogmatik eine abweichende Bedeutung hat. Im Zusammenhang mit Art. 5 GG wird Wissenschaft als Oberbegriff von Forschung und Lehre verstanden. --80.140.92.169 22:46, 23. Sep. 2006 (CEST)

Meine Werkzeuge
Namensräume

Varianten
Aktionen
Navigation
Mitarbeit
Hilfe
Werkzeuge