Diskussion:Prozess

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Prozesse entstehen nicht aus dem Nichts, ein wesentliches Merkmal ist ein auslösendes Ereignis.

Auslösendes Ereignis eines Strafprozesses ist Anklageerhebung,

Aktivitäten sind z.B: Zeugenvernehmung, Anhörung von Gutachtern, Ortstermine,...

Zwischenzustände: Ende der Beweisaufnahme, ....

Regularien (Prozessbescheibungen) sind StPO, StGB,

Endzustand: Das Urteil ist verkündet.

Somit fällt auch der juristische Prozessbegriff unter die allgemeine Beschreibung.

--Carlotto 12:35, 9. Feb 2008 (CET)

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