Diskussion:Privatrecht

Seiteninhalte werden in anderen Sprachen nicht unterstützt.
Aus Wiktionary, dem freien Wörterbuch

Bürger[Bearbeiten]

Mir kommt die Bedeutungserklärung unter Zuhilfenahme von Bürgern etwas verengt vor, denn ich zweifle stark daran, dass man die rechtsfähige Stiftung, die AG, die GbR oder die GmbH etc. als Bürger bezeichnen würde. Nach meinem Sprachgebrauch stellen eher nur natürliche Personen Bürger dar, und wenn man den kommunalrechtlichen Bürgerbegriff zugrunde legt, sind sie ebenfalls keine Bürger. Zudem entsteht durch diese Begriffsbestimung die Gefahr, dass Privatrecht und Bürgerliches Recht nicht klar genug voneinander abgegrenzt werden. Die Bedeutungserklärung sollte deswegen so überarbeitet werden, dass auch die übrigen Privatrechtssubjekte eindeutig davon erfasst werden. 134.245.122.86 09:48, 14. Mai 2012 (MESZ)[Beantworten]

Der juristisch korrekte Begriff anstelle von Bürger wäre Rechtssubjekt gewesen. Da nimmt auch der Duden lieber zum Bürger Zuflucht.--Aschmidt (Diskussion) 11:12, 14. Mai 2012 (MESZ)[Beantworten]
Besser?--Aschmidt (Diskussion) 12:13, 14. Mai 2012 (MESZ)[Beantworten]
Und wenn die Stadt Saarlouis für ihre Verwaltung Papier einkauft, läuft das nicht nach 433, sondern sie erlässt gegenüber einem Papierhändler einen VA, oder wie? Deine Definition nimmt jetzt immer noch die fiskalischen Hilfsgeschäfte aus, auf die auch das Privatrecht Anwendung findet. Insofern kann die Definition des Privatrechts nicht lediglich unter Bezugnahme auf die Rechtssubjekte des Privatrechts erfolgen, denn so fällt ein Teil des Anwendungsbereichs geschmeidig unter den Tisch. Ich würde die Erklärung eher an der modifizierten Subjektstheorie ausrichten, die zwar auch nicht das Optimum darstellt, aber für eine wörterbuchgemäße Abgrenzung der Rechtsgebiete dennoch recht brauchbar ist. Btw: Den Duden kann man für die Erklärung der Rechtssprache ja wohl nicht ernsthaft zu Rate ziehen. Da reicht schon ein Blick auf Besitz (ein Witz, der Eintrag), Betrug (Wo sind die Vermögensverfügung, die Absicht stoffgleicher Bereicherung...?), Mord (Oho, immerhin ein Mordmerkmal wird erwähnt!) oder Totschlag (Demnach sind alle vorsätzlichen Tötungen mit Mordmerkmalen der 2. und 3. Gruppe (nur) nach 212 strafbar?). 134.245.122.85 12:32, 15. Mai 2012 (MESZ).[Beantworten]
Liebe IP, was ich nicht mag, sind anonyme Besserwisser, die unhöflich auftreten. Viele Grüße, --Aschmidt (Diskussion) 21:41, 15. Mai 2012 (MESZ)[Beantworten]
Ich wüsste nicht, was an meinen Äußerungen unhöflich gewesen sein sollte. Ich habe mir nur erlaubt, auf die immer noch bestehenden Unzulänglichkeiten der Privatrechtsdefinition hinzuweisen und darzulegen, warum der Duden bezüglich Rechtsbegriffen lieber nicht herangezogen werden sollte. 134.245.122.85 13:33, 16. Mai 2012 (MESZ).[Beantworten]
Liebe IP, da du scheinbar über das nötige Fachwissen verfügst, bitte ich dich, die Bedeutungsangabe dahin gehend, eigenständig zu überarbeiten. Allerdings sollte diese (möglichst) knapp und allgemein verständlich sein. Für längere Ausführungen gibt es Lexika. Schöne Grüße --Yoursmile (Diskussion) 18:25, 16. Mai 2012 (MESZ)[Beantworten]

Subjektive Privatrechte; Plural im Allgemeinen[Bearbeiten]

Der Eintrag müsste analog zu Familienrecht überarbeitet werden. Bis ich (oder auch eine andere hilfreiche Seele…) mal die Energie aufbringe, all die Zitate anständig einzufügen, hier schon mal ein paar nützliche Links dafür, damit sie nicht verlorengehen: subjektive Privatrechte[1], [2], [3], [4], [5], [6], [7]; objektives Privatrecht verschiedener Rechtsordnungen[8], [9], [10], [11], [12]. --Sigur (Diskussion) 11:43, 6. Feb. 2022 (MEZ)[Beantworten]