Diskussion:Mutter

Seiteninhalte werden in anderen Sprachen nicht unterstützt.
Aus Wiktionary, dem freien Wörterbuch

Die Deklinationstabelle sieht nicht schön aus! Hat jemand eine bessere Idee?--AlB 13:53, 16. Jun 2005 (UTC)

Theoretisch sollten in den Oberbegriffen die Einzahl benutzt werden. Den Begriff "Eisenware" gibt es aber nicht. Eisenwaren gibt es nur in der Pluralform, als Sammelbegriff von verschiedenen Eisenwaren.

Rabenmutter[Bearbeiten]

Rabenmutter halte ich nicht für einen Gegenbegriff im Sinne eines Wörterbuches. Eher schon in emotionaler Hinsicht. --El. 12:34, 30. Jun. 2006 (UTC)

Da hast Du Recht, m.E. könnte man diesen Begriff unter {abgeleitete Begriffe} einordnen, lG. --birdy (:> )=| 12:41, 30. Jun. 2006 (UTC)

Eintrag aufteilen[Bearbeiten]

Sollte der Eintrag nicht nach Plural aufgetrennt werden? Dadurch würde der Eintrag auch etwas übersichtlicher. --Baisemain (Diskussion) 10:55, 26. Okt. 2009 (MEZ)[Beantworten]

Sollte das Bild oberhalb der Tabelle nicht gegen ein Bildnis von Bedeutung [1] ersetzt werden. Hystrix (Diskussion) 22:15, 22. Feb 2010 (MEZ)

Es muss ja nicht ersetzt werden. Man könnte aber ruhig ein Bild für Bedeutung [1] ergänzen. Platz ist ja genug. --Trevas (Diskussion) 22:27, 22. Feb 2010 (MEZ)

Muttern?[Bearbeiten]

Woher kommt eigentlich die grammatikalisch seltsam wirkende Form "zu Muttern" oder "bei Muttern"? Es wird im Artikel als Redewendung erwähnt, aber nicht weiter erklärt. --88.65.141.255 14:31, 13. Mai 2012 (MESZ)[Beantworten]

Ich denke, dass es sich hier um einen alten Dativ Singular handelt, also quasi bei der Muttern. Ähnlich wie auf der Wies(e)n. Hat jemand Referenzen? — Ivadon (SichterDiskussion · Beiträge) 01:16, 4. Okt. 2013 (MESZ)[Beantworten]
Hier: Wikipedia-Artikel „Dativ“. — Ivadon (SichterDiskussion · Beiträge) 12:44, 17. Okt. 2013 (MESZ)[Beantworten]
Es scheint sich eher um eine alte Akkusativform zu handeln, die auf den Dativ ausgestrahlt hat, siehe hier, Seite 14. Sigur (Diskussion) 22:34, 18. Nov. 2019 (MEZ)[Beantworten]

Def. [6] in Mutter/Mütter = Mutter/Muttern?[Bearbeiten]

Meint

[6] das auf die Spindel aufgefädelte, linear bewegte Teil“

in Mutter/Mütter nicht das gleiche, nur abstrakt formuliert, wie

[1] Abkürzung für die „Schraubenmutter“, welche das Gegenstück zu der Schraube bildet

in Mutter/Muttern? Guten Gruß, --Edfyr (Diskussion) 17:03, 3. Okt. 2013 (MESZ)[Beantworten]

Hörbeispiel(e)[Bearbeiten]

Kann das österreichisch gefärbte Hörbeispiel im ersten Abschnitt, bei dem ich eine mit sehr vertraute Gemination des zweiten Konsonanten zu hören vermeine, die sich in der Ausspracheangabe nicht wiederfindet, auch für die (Schrauben-)Mutter im zweiten Abschnitt verwendet werden? Gruß in die Runde, Peter -- 10:25, 24. Aug. 2017 (MESZ)[Beantworten]
Ich nehme dieses Lemma von meiner Beobachtungsliste, bei Antwort bitte pingen: {{@|Peter Gröbner|Peter}}. Danke, Peter -- 12:35, 2. Nov. 2017 (MEZ)[Beantworten]

Gebärende Person?[Bearbeiten]

Nachdem Udo gerade erst wieder das mit dem Elternschutz (statt „Mutterschutz”) aufgebracht hat, frage ich mich, ober wir in Bedeutung [1] nicht tatsächlich „Frau” durch „Person” ersetzen sollten. Das mag auf den ersten Blick unangenehm politisch korrekt aussehen, aber es hülfe vielleicht zu vermeiden, dass bald tatsächlich der „Gebärendenurlaub” droht.
In Deutschland ist das inzwischen (für leibliche Mütter) rechtlich so definiert, nämlich in § 42 Abs. 2 der Personenstandsverordnung: „Im Geburtenregister wird bei der Erstbeurkundung der Geburt der Person, die das Kind geboren hat, die Nummer ‚1.‘ zugeordnet und sie wird in dem Datenfeld für die familienrechtliche Bezeichnung als ‚Mutter‘ eingetragen” (Hervorhebung durch mich). Etwas weiter wird das für diversgeschlechtliche Mütter ausdrücklich bestätigt: „Satz 1 gilt auch für Personen, die weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zugeordnet sind.” Für männliche Mütter folgt es aus § 11 des Transsexuellengesetzes (wonach dann aber auch gleich der frühere weibliche Vorname eingetragen wird): „Die Entscheidung, daß der Antragsteller als dem anderen Geschlecht zugehörig anzusehen ist, läßt das Rechtsverhältnis […] zwischen dem Antragsteller und seinen Kindern unberührt, bei angenommenen Kindern jedoch nur, soweit diese vor Rechtskraft der Entscheidung als Kind angenommen worden sind.” Kurzum: Wer gebiert, ist von Rechts wegen Mutter – da gibt es kein Entkommen, egal welches Geschlecht.
Bei Adoptionen ist es nach Absatz 3 desselben Paragrafen anders; dann geht es stur nach Geschlecht: „Mutter” für „weibliche Annehmende”, „Vater” für „männliche Annehmende” und „Elternteil” für „annehmende Personen[, die] weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht angehören”. Aber das ist dann ja korrekt vom ersten Teil der Bedeutung [1] abgedeckt.
Wie es in Österreich und der Schweiz ist, weiß ich ehrlich gesagt nicht, aber ein DACH-Staat sollte doch reichen, denn Frauen sind ja nun auch Personen, so dass sie problemlos abgedeckt wären. Vollis (Diskussion) 20:25, 16. Dez. 2022 (MEZ)[Beantworten]

Hallo Vollis, dass eine (echte) Mutter zumindest über eine Gebärmutter verfügen muss bzw. in der Vergangenheit verfügt haben muss, steht wohl außer Frage. Ob ein Mann (der sich aber innerlich als Frau fühlt) durch Operationen und Hormonbehandlungen soweit behandelt werden kann, dass er/sie Kinder gebären kann, ist mir nicht bekannt. Aber falls ja, dann wäre doch dieser (frühere) Mann nach so einer medizinischen Behandlung zu einer (vollwertigen) Frau geworden und dann würde der Begriff „Frau“ ja wieder passen. Mir würde es deshalb widerstreben, hier z. B. „Person mit einer Gebärmutter“ o. ä. reinzuschreiben.
Soweit ich das bisher mitbekommen habe, soll es dann auch Frauen (bzw. "Menschen mit einer Gebärmutter") geben, die sich aber als Mann fühlen, jedoch keine entsprechenden Geschlechtsangleichungen vornehmen wollen. Oder es gibt Menschen (mit einer Gebärmutter), die sich keinem der Geschlechter weiblich und männlich zugehörig fühlen. Da wird es schwierig(er). Aber wenn wir uns mal die Zahlen anschauen, dann fühlen sich laut Angaben im WP-Artikel „Transgender“ 0,336 % Prozent der Bevölkerung in DE trans, divers, queer etc. (in den USA 0,6 %), wobei aber sicherlich nicht alle diese Menschen Kinder gebären wollen oder werden. Von daher ist es m. E. eher ein recht marginales Problem.
Also wenn überhaupt, dann würde ich zu gegebener Zeit u. U. in Bed. [1] das Wort „Frau“ allerhöchstens durch „meist weibliche Person” ersetzen, aber …
… Ich würde hier trotzdem zunächst die weitere diesbezügliche sprachliche Entwicklung abwarten wollen. Der Gesetzgeber mag ja vieles beschließen, aber das "gemeine Volk" wird dann früher oder später mit ziemlicher Sicherheit seine eigenen Begriffe erschaffen. So ist eine Frau, die ein Kind adoptiert hat, de jure zwar „Mutter“, aber sie wird dann von vielen Menschen, die von der Adoption wissen, trotzdem als „Adoptivmutter“ bezeichnet; ob ihr das nun passt oder nicht, wobei der Begriff „Adoptivmutter“ ja auch gar keine Beleidigung ist. Ähnliches gilt für eine Pflegemutter.
Gruß --Udo T. (Diskussion) 21:31, 16. Dez. 2022 (MEZ)[Beantworten]
Na ja, Sinn meines Vorschlags ist es ja eigentlich, genau das auszudrücken, dass wer gebiert auch Mutter ist (bzw. zumindest als Mutter bezeichnet werden kann) und dass man sich gar nicht erst groß Gedanken über das Geschlecht (die Geschlechtsidentität) dieser Mutter zu machen braucht. Ich glaube nicht, dass der Volksmund da irgendwie zweifelt, jedenfalls bei Neugeborenen (Wenn das Kind älter ist, wissen es viele ja vielleicht gar nicht). Schon eher könnte ich mir vorstellen, dass eine solche Mutter selbst das gar nicht so gerne hätte. Das Problem mit Definitionen ist halt, dass sie genauso aus- wie einschließen. Wenn hier „Frau, welche…” steht, dann schließt normalerweise der Leser, dass wer nicht Frau ist, nicht erfasst sein kann. Und auch damit würden wir dem Sprachgebrauch vorgreifen. Aber natürlich passiert das immer, wenn sich Bedeutungen verschieben; ein Wörterbuch kann da nur hinterherhinken. Insofern können wir natürlich auch warten, bis es da etwas mehr Belege gibt. Vollis (Diskussion) 22:10, 16. Dez. 2022 (MEZ)[Beantworten]

Anmerkung[Bearbeiten]

Gehört die Anmerkung im ersten Abschnitt nicht eigentlich in den letzten? Vollis (Diskussion) 19:56, 5. Apr. 2023 (MESZ)[Beantworten]

Ich hab jetzt zumindest mal einen Link auf den Abschnitt „Eigenname” eingefügt. Vollis (Diskussion) 10:10, 25. Jun. 2023 (MESZ)[Beantworten]