Diskussion:Gerechtigkeit

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Illustration[Bearbeiten]

Das eingefügte Bild zeigt die Justitia gerade /nicht/ mit verbundenen Augen ;-)


Oberbegriff[Bearbeiten]

Recht ist kein Oberbegriff für Gerechtigkeit, sondern mit Hilfe des Rechts soll Gerechtigkeit hergestellt werden. Soweit Recht Gerechtigkeit herstellt, ist das Ergebnis der Anwendung von Recht eine Teilmenge der Tatbestände, in denen Gerechtigkeit herrscht, denn es kann auch Gerechtigkeit außerhalb des Rechts, z.B. im Sport herrschen. Ein denkbarer Oberbegriff ist Tugend. Gruß Lutz Hartmann

Danke sehr für Deinen Einwand. Ich möchte es offenlassen, ob Recht dazu diene, Gerechtigkeit herzustellen, denn zur Funktion und zum Zweck des Rechts gibt es mehrere gleichermaßen vertretbare Ansichten. Die Unterordnung unter das Recht ist nicht ganz verkehrt, weil es innerhalb des Rechts immer Recht und Unrecht gibt, also auch auch Gerechtigkeit und Ungerechtigkeit. Richtig erscheint mir zwar, daß Gerechtigkeit nicht auf das Normensystem Recht beschränkt zu sein braucht. Gerechtigkeit gibt es auch im privaten Bereich, etwa in einer Familie oder zwischen Freunden und Nachbarn.
Wie ordnet man die Gerechtigkeit nun philosophisch richtig ein? Die klassische Zuweisung zur (Kardinal-) Tugend wäre zu eng, denn Gerechtigkeit kann eine Tugend sein, muß es aber nicht. Das philosophische Sachgebiet, dem sie zuzuordnen wäre, ist doch jedenfalls die Ethik. Vielleicht wäre das ein gangbarer Weg.
Andererseits geht es im Wiktionary aber nicht um eine sachliche Zuordnung der Begriffe, sondern um eine sprachwissenschaftlich zutreffende. Durch die Zuweisung von Ober- und Unterbegriffen wird eine Systematik begründet, die etwa dem Kategoriensystem der Wikipedia entspräche. Deshalb möchte ich vorerst keine Änderung vornehmen, sondern es so belassen, bis sich erfahrenere Wiktionary-Benutzer dazu geäußert haben. Daß die verkürzte Definition der Gerechtigkeit, die hier gegeben wird, übrigens ganz ungenügend ist, bedarf, denke ich, keiner größeren Erörterung.
BTW, wir signieren unsere Diskussionsbeiträge mit --~~~~. Wenn Du Dich nicht anmelden möchtest, erscheint an der Stelle Deine IP-Adresse, unter der Du die Seite bearbeitet hast und die auch über die Versionsgeschichte dauerhaft gespeichert ist.--Aschmidt (Diskussion) 14:04, 13. Jun 2011 (MESZ)
Ich habe nur darauf hingewiesen, dass Gerechtigkeit begriffslogisch kein Unterbegriff von Recht sein kann. Ein anderer Oberbegriff wäre "(gesellschaftliche) Norm". Dann würde eine Bindung an die Ethik, die ein Oberbegriff zur Tugend ist, entfallen. Dies entspricht zwar nicht meiner Vorstellung von Gerechtigkeit, würde aber manchem Rechtsphilosophen angenehmer sein. In Hinblick auf meine Kenntnisse zum Begriff der Gerechtigkeit kannst Du Dich in der Versionsgeschichte der Artikels W:Gerechtigkeit, W:Gerechtigkeitstheorien, W:Gerechtigkeitsforschung oder W:Ungerechtigkeit in der Wikipedia informieren. Das mit dem Signieren ist mir schon klar. Da die IP-Adresse in der Versionsgeschichte festgehalten ist, erscheint mir ein Unterschreiben mit den Tilden überflüssig, wenn man nicht angemeldet ist und dennoch seinen Namen - sei es ein Nick oder ein Klarname - nennt. Gruß Lutz Hartmann
Aus rechtsphilosophischer Sicht ist die Einordnung von Gerechtigkeit unter Recht und Unrecht in Ordnung. Das schließt natürlich nicht aus, auch andere Kategorisierungen zu wählen, deshalb mein Interesse am Thema.--Aschmidt (Diskussion) 15:17, 13. Jun 2011 (MESZ)
Gerade rechtsphilosophisch ist Gerechtigkeit kein Unterbegriff des Rechts, sondern bestenfalls ein von außerhalb des Rechts kommender Anspruch an das positive Recht. Im W:Naturrecht und im W:Vernunftrecht ist die Gerechtigkeit der das Recht bestimmende Maßstab. Im W:Rechtspositivismus ist Gerechtigkeit solange unerheblich, solange man die Gerechtigkeit nicht willkürlich zum Maßstab erklärt. Lutz Hartmann
Und die Frage wäre nun, ob das sprachwissenschaftlich bedeutsam ist.--Aschmidt (Diskussion) 22:28, 14. Jun 2011 (MESZ)
Ich weiß nicht, wie ihr hier die Inhalte der Klassifikationen Ober- und Unterbegriff bestimmt, aber von der Bedeutung her ist die Einordnung Recht = Oberbegriff und Gerechtigkeit = Unterbegriff nicht korrekt. Etymologisch leitet sich Gerechtigkeit unzweifelhaft aus Recht ab. Ich denke wir lassen es. Gruß Lutz Hartmann
Dito. Eine saubere sprachwissenschaftliche Einordnung dürfte daran scheitern, daß die (insoweit) Hilfswissenschaften Philosophie und Recht zu mehreren vertretbaren Lösungen kommen.--Aschmidt (Diskussion) 13:37, 15. Jun 2011 (MESZ)