Diskussion:Anwalt

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Anwalt/Rechtsanwalt[Bearbeiten]

Die Begriffe Anwalt und Anwalt- sind (oft umgagssprachliche) Kurzformen der vollständigen und korrekten Berufsbezeichnung Rechtsanwalt und sollten deshalb vollständig unter dem zuletzte genannten Lemma behandelt werden.--Aschmidt (Diskussion) 23:21, 8. Jun 2011 (MESZ)

Herkunft?[Bearbeiten]

Weiß jemand mehr darüber? --Dnvuma (Diskussion) 22:53, 30. Apr. 2016 (MESZ)[Beantworten]

@Dnvuma: Bitte signiere Deinen Diskussionsbeitrag mit z. B. vier Tilden oder mit dem Button oberhalb des Bearbeitungsfensters und lösche dann diese meine Erinnerung. Viel Spaß noch, Peter -- 17:08, 30. Apr. 2016 (MESZ)[Beantworten]

Herkunft eingefügt. - Grüße, MoC ~meine Nachrichtenseite~ 17:13, 30. Apr. 2016 (MESZ)[Beantworten]

Der Angeklagte wird durch seinen Anwalt entlastet.[Bearbeiten]

@Elleff Groom: Ist das erlaubt? Gruß, Peter, 20:18, 7. Nov. 2020 (MEZ)[Beantworten]

@Peter Gröbner: Ja, der Verteidiger kann selbst Zeuge sein und somit den Angeklagten ggf. entlasten ([1]). Dennoch ist das eine eher unübliche Konstellation. Das Beispiel ist generell nicht so schön, weil man eigentlich im Strafverfahren mehr vom „Verteidiger“ als vom „Anwalt“ spricht. Auch die Bedeutung [1] ist nicht so ganz treffend. Ein Anwalt hört nicht auf, ein Anwalt zu sein, wenn er gerade nicht von jemandem bevollmächtigt ist. Meines Erachtens geht „Angehöriger eines Berufs, der vor allem Beratung und Vertretung in Rechtssachen beinhaltet“ eher in die richtige Richtung. Elleff Groom ⁓ ☞ Коллоквиум 21:41, 11. Nov. 2020 (MEZ)[Beantworten]