Delisting

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Disambig.svg Siehe auch: delisting

[Bearbeiten] Delisting (Deutsch)

[Bearbeiten] Substantiv, n

Kasus Singular Plural
Nominativ das Delisting
Genitiv des Delistings,
des Delisting
Dativ dem Delisting
Akkusativ das Delisting

Worttrennung:

De·lis·ting, kein Plural

Aussprache:

IPA: []
Hörbeispiele: —

Bedeutungen:

[1] deutsches Kapitalmarktrecht: Beendigung der Zulassung von Wertpapieren zum Börsenhandel, was etwa auf Antrag des Emittenten oder von Amts wegen geschehen kann

Gegenwörter:

[1] Zulassung

Unterbegriffe:

[1] kaltes Delisting

Beispiele:

[1] „An dieser Vertretungsmacht ändert sich auch nichts, wenn intern das Delisting einen Beschluss der Hauptversammlung erfordern sollte.“[1]
[1] „Zuvor sei den Anteilseignern mit einer Dividendenkürzung von 80 auf fünf Cent und dem angekündigten Delisting ohnehin viel zugemutet worden.“[2]

[Bearbeiten] Übersetzungen

? Referenzen und weiterführende Informationen:

[1] Wikipedia-Artikel „Delisting
[1] Wolfgang Groß: Rechtsprobleme des Delisting. In: ZHR. Nummer 165, 2001, Seite 145
[1] BT-Drucks. 13/8933, S. 54, 74
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-LexikonDelisting

Quellen:

  1. Wolfgang Groß: Rechtsprobleme des Delisting. In: ZHR. Nummer 165, 2001, Seite 157
  2. DIS-Aktionäre wehren sich. In: Welt Online. 13. April 2006, ISSN 0173-8437 (URL).
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