Bestallung
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[Bearbeiten] Bestallung (Deutsch)
[Bearbeiten] Substantiv, f
| Kasus | Singular | Plural |
|---|---|---|
| Nominativ | die Bestallung | die Bestallungen |
| Genitiv | der Bestallung | der Bestallungen |
| Dativ | der Bestallung | den Bestallungen |
| Akkusativ | die Bestallung | die Bestallungen |
Worttrennung:
- Be·stal·lung, Plural: Be·stal·lun·gen
Aussprache:
- IPA: [beˈʃtalʊŋ], Plural: [beˈʃtalʊŋən]
- Hörbeispiele: —, Plural: —
Bedeutungen:
- [1] Versehen mit einer besonderen Stellung, (im Verwaltungsrecht) öffentlichrechtliche Zulassung als Arzt bzw. Apotheker usw. (Approbation), (im Familienrecht) Beweisurkunde über die Bestellung zum Vormund oder Pfleger
- [a] im Justizwesen zum gesetzlichen Vormund, Treuhänder, Insolvenzverwalter, Nachlasspfleger, als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger usw.
- [b] im Medizinwesen ist die staatliche Berufszulassung gemeint, beispielsweise zum Arzt, Zahnarzt, Psychologischen Psychotherapeuten oder Apotheker (Approbation). In der Zeit des NS-Regimes wurde der Begriff "Bestallung" wegen der deutschsprachigen Herkunft in dieser Bedeutung bevorzugt verwendet.
- [c] im ehemaligen deutschen Beamtenwesen die Anstellung von Zeit- oder Berufsbeamten.
- [d] im deutschen Militärwesen bis zum Jahr 1945 a) allgemein die Anstellung von längerdienenden Offizieren und Unteroffizieren b) im Speziellen die Beförderung eines Soldaten in die Ranggruppe der Portepeeunteroffiziere (Feldwebel), ausgesprochen durch den Kommandeur des Regiments, der Brigade oder der Division (im Unterschied zum vom Staatsoberhaupt ausgestellten Offizierspatent).
- [e] und die Urkunde über eine der oben aufgeführten Amtseinsetzungen.
- [2] Besetzung (1332 Hildesheim)
- [3] Beschlagnahme, Auftrag (Hackmann 1608)
- [4] Anstellung (1469 Freiburg)
Herkunft:
- Umbildung von Bestellung, vgl. bestallen (Verb) = einsetzen, nhd. Umbildung von bestellen
Synonyme:
- [1] Bestellung
Gegenwörter:
- Abberufung
Unterbegriffe:
- [1a] Bestallungsurkunde
Beispiele:
- [1] Er musste seine Bestallungsurkunde zurückgeben, nachdem die Bestallung eines anderen Insolvenzverwalters rechtskräftig geworden war.
[Bearbeiten] Übersetzungen
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? Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Bestallung“
- [1] Deutsches Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm „Bestallung“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Bestallung“
- [1] canoo.net „Bestallung“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Lexikon „Bestallung“
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- [2]