Beihilfe

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[Bearbeiten] Beihilfe (Deutsch)

[Bearbeiten] Substantiv, f

Kasus Singular Plural
Nominativ die Beihilfe die Beihilfen
Genitiv der Beihilfe der Beihilfen
Dativ der Beihilfe den Beihilfen
Akkusativ die Beihilfe die Beihilfen

Worttrennung:

Bei·hil·fe, Plural: Bei·hil·fen

Aussprache:

IPA: [ˈbaɪ̯hɪlfə], Plural: [ˈbaɪ̯hɪlfən], [ˈbaɪ̯hɪlfn̩]
Hörbeispiele: —, Plural:

Herkunft:

Determinativkompositum aus bei und Hilfe

Bedeutungen:

[1] zusätzliche Unterstützung in Form von Geldmitteln oder materiellen Gaben
[2] Recht: Mitwirkung an einer Straftat, ohne der Haupttäter zu sein
[3] öffentlicher Dienst: Anteil des Arbeitgebers zur Krankenversicherung

Synonyme:

[1]

Oberbegriffe:

[1, 2] Unterstützung
[3] Arbeitgeberanteil

Unterbegriffe:

[1]

Beispiele:

[1] Bedürftige Personen können Beihilfen in Form von Sachmitteln erhalten.
[2] Er wurde nur wegen Beihilfe verurteilt.
[3] Die öffentlichen Arbeitgeber gewähren Beamten und Richtern eine Beihilfe zur Krankenversicherung.

Abgeleitete Begriffe:

[3] Beihilfeanspruch, Beihilfeantrag, Beihilfeverordnung

[Bearbeiten] Übersetzungen

? Referenzen und weiterführende Informationen:

[1] Wikipedia-Artikel „Beihilfe
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Beihilfe
[1] canoo.net „Beihilfe
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-LexikonBeihilfe

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