Beihilfe
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[Bearbeiten] Beihilfe (Deutsch)
[Bearbeiten] Substantiv, f
| Kasus | Singular | Plural |
|---|---|---|
| Nominativ | die Beihilfe | die Beihilfen |
| Genitiv | der Beihilfe | der Beihilfen |
| Dativ | der Beihilfe | den Beihilfen |
| Akkusativ | die Beihilfe | die Beihilfen |
Worttrennung:
- Bei·hil·fe, Plural: Bei·hil·fen
Aussprache:
- IPA: [ˈbaɪ̯hɪlfə], Plural: [ˈbaɪ̯hɪlfən], [ˈbaɪ̯hɪlfn̩]
- Hörbeispiele: —, Plural: —
Herkunft:
Bedeutungen:
- [1] zusätzliche Unterstützung in Form von Geldmitteln oder materiellen Gaben
- [2] Recht: Mitwirkung an einer Straftat, ohne der Haupttäter zu sein
- [3] öffentlicher Dienst: Anteil des Arbeitgebers zur Krankenversicherung
Synonyme:
- [1]
Oberbegriffe:
- [1, 2] Unterstützung
- [3] Arbeitgeberanteil
Unterbegriffe:
- [1]
Beispiele:
- [1] Bedürftige Personen können Beihilfen in Form von Sachmitteln erhalten.
- [2] Er wurde nur wegen Beihilfe verurteilt.
- [3] Die öffentlichen Arbeitgeber gewähren Beamten und Richtern eine Beihilfe zur Krankenversicherung.
Abgeleitete Begriffe:
[Bearbeiten] Übersetzungen
? Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Beihilfe“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Beihilfe“
- [1] canoo.net „Beihilfe“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Lexikon „Beihilfe“
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