BBankG

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BBankG (Deutsch)[Bearbeiten]

Abkürzung[Bearbeiten]

Bedeutungen:

[1] Gesetz über die Deutsche Bundesbank (Bundesbankgesetz)

Beispiele:

[1] Laut § 14 BBankG sind auf Euro lautende Banknoten das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel in Deutschland.

Übersetzungen[Bearbeiten]

[1] Wikipedia-Artikel „BBankG
[1] Hildebert Kirchner, Dietrich Pannier: Abkürzungsverzeichnis der Rechtssprache. 6., völlig neu bearbeitete und erweiterte Auflage. Walter de Gruyter Recht, Berlin 2008, ISBN 978-3-89949-336-8, Seite 40