Aussageverweigerungsrecht

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Aussageverweigerungsrecht (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, n[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ das Aussageverweigerungsrecht die Aussageverweigerungsrechte
Genitiv des Aussageverweigerungsrechts
des Aussageverweigerungsrechtes
der Aussageverweigerungsrechte
Dativ dem Aussageverweigerungsrecht den Aussageverweigerungsrechten
Akkusativ das Aussageverweigerungsrecht die Aussageverweigerungsrechte

Worttrennung:

Aus·sa·ge·ver·wei·ge·rungs·recht, Plural: Aus·sa·ge·ver·wei·ge·rungs·rech·te

Aussprache:

IPA: [ˌaʊ̯szaːɡəfɛɐ̯ˈvaɪ̯ɡəʁʊŋsˌʁɛçt]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Aussageverweigerungsrecht (Info)

Bedeutungen:

[1] Recht: das Recht eines Verdächtigten vor Gericht oder einer öffentlichen Stelle, die Aussage zu einer Sache zu verweigern

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Aussageverweigerung und Recht sowie dem Fugenelement -s

Sinnverwandte Wörter:

[1] Auskunftsverweigerungsrecht

Oberbegriffe:

[1] Recht

Beispiele:

[1] Das Aussageverweigerungsrecht ist das Recht eines Verdächtigten, auf bestimmte Fragen die Auskunft zu verweigern.
[1] Der Angeklagte macht von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.

Übersetzungen[Bearbeiten]

[1] Wikipedia-Artikel „Aussageverweigerungsrecht
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Aussageverweigerungsrecht
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalAussageverweigerungsrecht