Aufenthaltsgenehmigung

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[Bearbeiten] Aufenthaltsgenehmigung (Deutsch)

[Bearbeiten] Substantiv, f

Kasus Singular Plural
Nominativ die Aufenthaltsgenehmigung die Aufenthaltsgenehmigungen
Genitiv der Aufenthaltsgenehmigung der Aufenthaltsgenehmigungen
Dativ der Aufenthaltsgenehmigung den Aufenthaltsgenehmigungen
Akkusativ die Aufenthaltsgenehmigung die Aufenthaltsgenehmigungen

Worttrennung:

Auf·ent·halts·ge·neh·mi·gung, Plural: Auf·ent·halts·ge·neh·mi·gun·gen

Aussprache:

IPA: [ˈaʊ̯fʔɛnthalʦɡəˌneːmɪɡʊŋ], Plural: [ˈaʊ̯fʔɛnthalʦɡəˌneːmɪɡʊŋən]
Hörbeispiele: —, Plural:

Bedeutungen:

[1] behördlich erteilte Berechtigung, für eine bestimmte Zeit im Land bleiben zu dürfen

Herkunft:

Determinativkompositum, zusammengesetzt aus den Substantiven Aufenthalt und Genehmigung mit dem Fugenelement -s

Gegenwörter:

[1] Ausreiseverpflichtung

Oberbegriffe:

[1] Genehmigung

Unterbegriffe:

[1] Aufenthaltsberechtigung, Aufenthaltsbefugnis, Aufenthaltsbewilligung, Aufenthaltserlaubnis

Beispiele:

[1] Ausländer, die längere Zeit im Land bleiben wollen, benötigen dazu eine Aufenthaltsgenehmigung, wenn sie nicht Bürger eines Landes der Europäischen Union (EU) sind.
[1] „Denn nur leibliche Kinder erhielten eine Aufenthaltsagenehmigung für Kudenow.“[1]

[Bearbeiten] Übersetzungen

? Referenzen und weiterführende Informationen:

[1] Wikipedia-Artikel „Aufenthaltsgenehmigung
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Aufenthaltsgenehmigung
[1] canoo.net „Aufenthaltsgenehmigung
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-LexikonAufenthaltsgenehmigung

Quellen:

  1. Arno Surminski: Kudenow oder An fremden Wassern weinen. Roman. Hoffmann und Campe, Hamburg 1978, Seite 31. Kein ISBN.
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