Aufenthaltsgenehmigung
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[Bearbeiten] Aufenthaltsgenehmigung (Deutsch)
[Bearbeiten] Substantiv, f
| Kasus | Singular | Plural |
|---|---|---|
| Nominativ | die Aufenthaltsgenehmigung | die Aufenthaltsgenehmigungen |
| Genitiv | der Aufenthaltsgenehmigung | der Aufenthaltsgenehmigungen |
| Dativ | der Aufenthaltsgenehmigung | den Aufenthaltsgenehmigungen |
| Akkusativ | die Aufenthaltsgenehmigung | die Aufenthaltsgenehmigungen |
Worttrennung:
- Auf·ent·halts·ge·neh·mi·gung, Plural: Auf·ent·halts·ge·neh·mi·gun·gen
Aussprache:
- IPA: [ˈaʊ̯fʔɛnthalʦɡəˌneːmɪɡʊŋ], Plural: [ˈaʊ̯fʔɛnthalʦɡəˌneːmɪɡʊŋən]
- Hörbeispiele: —, Plural: —
Bedeutungen:
- [1] behördlich erteilte Berechtigung, für eine bestimmte Zeit im Land bleiben zu dürfen
Herkunft:
- Determinativkompositum, zusammengesetzt aus den Substantiven Aufenthalt und Genehmigung mit dem Fugenelement -s
Gegenwörter:
Oberbegriffe:
- [1] Genehmigung
Unterbegriffe:
Beispiele:
- [1] Ausländer, die längere Zeit im Land bleiben wollen, benötigen dazu eine Aufenthaltsgenehmigung, wenn sie nicht Bürger eines Landes der Europäischen Union (EU) sind.
- [1] „Denn nur leibliche Kinder erhielten eine Aufenthaltsagenehmigung für Kudenow.“[1]
[Bearbeiten] Übersetzungen
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? Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Aufenthaltsgenehmigung“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Aufenthaltsgenehmigung“
- [1] canoo.net „Aufenthaltsgenehmigung“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Lexikon „Aufenthaltsgenehmigung“
Quellen:
- ↑ Arno Surminski: Kudenow oder An fremden Wassern weinen. Roman. Hoffmann und Campe, Hamburg 1978, Seite 31. Kein ISBN.