Arbeitsverwaltung

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Arbeitsverwaltung (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, f[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ die Arbeitsverwaltung die Arbeitsverwaltungen
Genitiv der Arbeitsverwaltung der Arbeitsverwaltungen
Dativ der Arbeitsverwaltung den Arbeitsverwaltungen
Akkusativ die Arbeitsverwaltung die Arbeitsverwaltungen

Worttrennung:

Ar·beits·ver·wal·tung, Plural: Ar·beits·ver·wal·tun·gen

Aussprache:

IPA: [ˈaʁbaɪ̯t͡sfɛɐ̯ˌvaltʊŋ]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Arbeitsverwaltung (Info)

Bedeutungen:

[1] gesamte Tätigkeit des Staates in der Ordnung der Arbeit; auch: staatliche Institution, die alle Rechte/Pflichten/Maßnahmen zum Thema Erwerbsarbeit regelt/umsetzt

Herkunft:

Determinativkompositum, zusammengesetzt aus den Substantiven Arbeit und Verwaltung sowie dem Fugenelement -s

Oberbegriffe:

[1] Verwaltung

Unterbegriffe:

[1] Arbeitsamt, Arbeitsförderung, Arbeitslosenversicherung, Arbeitsvermittlung, Berufsberatung

Beispiele:

[1] „Ausländische Arbeitnehmer bedürfen in Deutschland einer Zustimmung zur Ausübung einer Beschäftigung von der Arbeitsverwaltung (Bundesagentur für Arbeit), die Voraussetzung für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ist.“[1]
[1] „Mit dem am 01.07.1969 vom Parlament verabschiedeten Arbeitsförderungsgesetz (AFG) wurde der Gesetzesauftrag der Arbeitsverwaltung neu definiert.“[2]
[1] „Außerhalb des öffentlichen Dienstes wird das Kindergeld von den Familienkassen der Arbeitsverwaltung ausgezahlt.“[3]

Übersetzungen[Bearbeiten]

[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Arbeitsverwaltung
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalArbeitsverwaltung
[1] wissen.de – Lexikon „Arbeitsverwaltung
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Arbeitsverwaltung

Quellen: