Arbeitnehmerin

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Arbeitnehmerin (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, f[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ die Arbeitnehmerin die Arbeitnehmerinnen
Genitiv der Arbeitnehmerin der Arbeitnehmerinnen
Dativ der Arbeitnehmerin den Arbeitnehmerinnen
Akkusativ die Arbeitnehmerin die Arbeitnehmerinnen

Worttrennung:

Ar·beit·neh·me·rin, Plural: Ar·beit·neh·me·rin·nen

Aussprache:

IPA: [ˈaʁbaɪ̯tˌneːməʁɪn]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Arbeitnehmerin (Info)

Bedeutungen:

[1] weibliche Person, die eine berufliche Anstellung hat

Herkunft:

Derivation (Ableitung) des Substantivs Arbeitnehmer mit dem Suffix -in

Gegenwörter:

[1] Arbeitgeberin

Männliche Wortformen:

[1] Arbeitnehmer

Beispiele:

[1] Erika ist mit 87 Jahren unsere älteste Arbeitnehmerin.
[1] Die Arbeitnehmerinnen des Betriebes beklagten sich über den schlechten Zustand der Damentoilette.
[1] Eine insgesamt etwa dreieinhalb Monate in einem Betriebe beschäftigte Arbeitnehmerin weigerte sich trotz wiederholter Aufforderungen des Betriebsratsvorsitzenden, sich gewerkschaftlich zu organisieren.[1]

Charakteristische Wortkombinationen:

[1] Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Übersetzungen[Bearbeiten]

[1] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalArbeitnehmerin
[1] The Free Dictionary „Arbeitnehmerin
[1] Duden online „Arbeitnehmerin

Quellen:

  1. Kein Rückhalt. In: Zeit Online. Nummer 40/1952, 23. Juli 2008, ISSN 0044-2070 (Deeplink obsolet, URL, abgerufen am 25. März 2010).