Arbeitnehmerin

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[Bearbeiten] Arbeitnehmerin (Deutsch)

[Bearbeiten] Substantiv, f

Kasus Singular Plural
Nominativ die Arbeitnehmerin die Arbeitnehmerinnen
Genitiv der Arbeitnehmerin der Arbeitnehmerinnen
Dativ der Arbeitnehmerin den Arbeitnehmerinnen
Akkusativ die Arbeitnehmerin die Arbeitnehmerinnen

Worttrennung:

Ar·beit·neh·me·rin, Plural: Ar·beit·neh·me·rin·nen

Bedeutungen:

[1] weibliche Person, die eine berufliche Anstellung hat

Gegenwörter:

[1] Arbeitgeberin

Männliche Wortformen:

[1] Arbeitnehmer

Beispiele:

[1] Erika ist mit 87 Jahren unsere älteste Arbeitnehmerin.
[1] Die Arbeitnehmerinnen des Betriebes beklagten sich über den schlechten Zustand der Damentoilette.
[1] Eine insgesamt etwa dreieinhalb Monate in einem Betriebe beschäftigte Arbeitnehmerin weigerte sich trotz wiederholter Aufforderungen des Betriebsratsvorsitzenden, sich gewerkschaftlich zu organisieren.[1]

Charakteristische Wortkombinationen:

[1] Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

[Bearbeiten] Übersetzungen

? Referenzen und weiterführende Informationen:

[1] canoo.net „Arbeitnehmerin
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-LexikonArbeitnehmerin
[1] The Free Dictionary „Arbeitnehmerin

Quellen:

  1. ZEITWiktionary:Literaturliste: Kein Rückhalt, 23.7.2008.
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