Arbeitgebervertreter

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Arbeitgebervertreter (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, m[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ der Arbeitgebervertreter die Arbeitgebervertreter
Genitiv des Arbeitgebervertreters der Arbeitgebervertreter
Dativ dem Arbeitgebervertreter den Arbeitgebervertretern
Akkusativ den Arbeitgebervertreter die Arbeitgebervertreter

Worttrennung:

Ar·beit·ge·ber·ver·tre·ter, Plural: Ar·beit·ge·ber·ver·tre·ter

Aussprache:

IPA: [ˈaʁbaɪ̯tɡeːbɐfɛɐ̯ˌtʁeːtɐ], [aʁbaɪ̯tˈɡeːbɐfɛɐ̯ˌtʁeːtɐ]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Arbeitgebervertreter (Info), —

Bedeutungen:

[1] Person, die die Interessen aller Arbeitergeber vertritt

Herkunft:

Determinativkompositum aus Arbeitgeber und Vertreter

Gegenwörter:

[1] Arbeitnehmervertreter

Weibliche Wortformen:

[1] Arbeitgebervertreterin

Oberbegriffe:

[1] Vertreter

Beispiele:

[1] „Gewerkschaften und Arbeitgebervertreter der Zeitarbeitsbranche hatten sich auf den Mindestlohn geeinigt.“[1]

Übersetzungen[Bearbeiten]

[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Arbeitgebervertreter
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalArbeitgebervertreter
[1] Duden online „Arbeitgebervertreter
[*] PONS – Deutsche Rechtschreibung „Arbeitgebervertreter

Quellen:

  1. Nicolai Kwasniewski: Lohn-Untergrenze: Kabinett beschließt Mindestlohn für Zeitarbeiter. In: Spiegel Online. 20. Dezember 2011, ISSN 0038-7452 (URL, abgerufen am 18. Dezember 2013).