Anwaltskosten

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[Bearbeiten] Anwaltskosten (Deutsch)

[Bearbeiten] Substantiv

Kasus Singular Plural
Nominativ
die Anwaltskosten
Genitiv
der Anwaltskosten
Dativ
den Anwaltskosten
Akkusativ
die Anwaltskosten

Worttrennung:

kein Singular, Plural: An·walts·kos·ten

Aussprache:

IPA: Plural: []
Hörbeispiele: Plural:

Bedeutungen:

[1] Kosten, die entstehen, wenn man bei einem Gerichtsverfahren einen Rechtsanwalt in Anspruch nimmt

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Anwalt und Kosten mit dem Fugenelement -s

Oberbegriffe:

[1] Kosten

Beispiele:

[1] „Da die Abmahnung in aller Regel von einem Anwalt im Auftrag des Verletzten vorgenommen wird, entstehen durch die Abmahnung selbst Anwaltskosten.[1]

[Bearbeiten] Übersetzungen

? Referenzen und weiterführende Informationen:

[1] Wikipedia-Artikel „Anwaltskosten
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Anwaltskosten
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-LexikonAnwaltskosten

Quellen:

  1. WikipediaWiktionary:Literaturliste: Abmahnung (Liste der Autoren)
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