Anwaltskosten

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Anwaltskosten (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ
die Anwaltskosten
Genitiv
der Anwaltskosten
Dativ
den Anwaltskosten
Akkusativ
die Anwaltskosten

Worttrennung:

kein Singular, Plural: An·walts·kos·ten

Aussprache:

IPA: [ˈanvalt͡sˌkɔstn̩]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Anwaltskosten (Info)

Bedeutungen:

[1] Kosten, die entstehen, wenn man bei einem Gerichtsverfahren einen Rechtsanwalt in Anspruch nimmt

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Anwalt und Kosten mit dem Fugenelement -s

Oberbegriffe:

[1] Kosten

Beispiele:

[1] „Da die Abmahnung in aller Regel von einem Anwalt im Auftrag des Verletzten vorgenommen wird, entstehen durch die Abmahnung selbst Anwaltskosten.[1]

Übersetzungen[Bearbeiten]

[1] Wikipedia-Artikel „Anwaltskosten
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Anwaltskosten
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalAnwaltskosten

Quellen:

  1. Wikipedia-Artikel „Abmahnung