Abweisung

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[Bearbeiten] Abweisung (Deutsch)

[Bearbeiten] Substantiv, f

Kasus Singular Plural
Nominativ die Abweisung die Abweisungen
Genitiv der Abweisung der Abweisungen
Dativ der Abweisung den Abweisungen
Akkusativ die Abweisung die Abweisungen

Worttrennung:

Ab·wei·sung, Plural: Ab·wei·sun·gen

Aussprache:

IPA: [ˈapˌvaɪ̯zʊŋ], Plural: [ˈapˌvaɪ̯zʊŋn̩]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Abweisung (österreichisch) (Info), Plural: Lautsprecherbild Abweisungen (österreichisch) (Info)

Bedeutungen:

[1] Nichtannahme oder Nichtstattgabe eines Anliegens oder Antrages

Herkunft:

[1] abweisen

Synonyme:

[1] Zurückweisung, Ablehnung

Gegenwörter:

[1] Stattgabe, Annahme

Beispiele:

[1] Noch immer auf seinen Knien hockend, inmitten der verstreuten Rosen, kämpfte er verdattert mit der Abweisung seines Heiratsantrages.
[1] Das Landgericht hat die Klage, soweit sie auf urheberrechtliche Ansprüche gestützt ist, als unbegründet und [teilweise] unzulässig abgewiesen. [...] das Oberlandesgericht [hat] der Klage [...] stattgegeben und die weitergehende Berufung zurückgewiesen. Hiergegen richten sich die Revision der Beklagten, die damit ihren Antrag auf Abweisung der Klage weiterverfolgt, sowie die Anschlußrevision des klagenden Landes, das sich gegen die Teilabweisung der Klage wendet. Die Parteien beantragen jeweils, das Rechtsmittel der Gegenseite zurückzuweisen.[1]

[Bearbeiten] Übersetzungen

? Referenzen und weiterführende Informationen:

[1] Wikipedia-Artikel „Abweisung
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Abweisung
[1] canoo.net „Abweisung
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-LexikonAbweisung
[1] The Free Dictionary „Abweisung

Quellen:

  1. http://de.wikisource.org/wiki/Bundesgerichtshof_-_Topographische_Landeskarten
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