Absicht

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[Bearbeiten] Absicht (Deutsch)

[Bearbeiten] Substantiv, f

Kasus Singular Plural
Nominativ die Absicht die Absichten
Genitiv der Absicht der Absichten
Dativ der Absicht den Absichten
Akkusativ die Absicht die Absichten

Silbentrennung:

Ab·sicht, Plural: Ab·sich·ten

Aussprache:

IPA: ['apzɪçt], Plural: ['apzɪçtn̩]
Hörbeispiele: —, Plural:

Bedeutungen:

[1] geplante noch nicht abgeschlossene Handlung
[2] Grund für eine Handlung
[3] Recht: besondere Form des Vorsatzes im Strafrecht, die sich dadurch auszeichnet, dass es dem Täter auf den Erfolg ankommt

Herkunft:

Substantivierung: von absehen, es darauf absehen

Synonyme:

[1] Vorhaben, Intention, Plan, Ziel
[2] Beweggrund, Motiv
[3] dolus directus 1. Grades

Gegenwörter:

[1] Ziellosigkeit
[2] Grundlosigkeit
[3] bedingter Vorsatz, direkter Vorsatz, Fahrlässigkeit

Oberbegriffe:

[3] subjektives Tatbestandsmerkmal

Unterbegriffe:

[3] Bereicherungsabsicht, Zueignungsabsicht

Beispiele:

[1] "Die Rechtheit der Absicht allein macht nicht schon den ganzen guten Willen." [1]
[1] Es war meine Absicht, dich zu besuchen.
[2] Mein Handeln war von der Absicht getragen, dir Gutes zu tun.
[3] Einen Diebstahl gemäß § 242 StGB verwirklicht nur, wer mit der Absicht handelt, sich eine fremde Sache zuzueignen.

Charakteristische Wortkombinationen:

mit Absicht, mit voller Absicht, in voller Absicht

Abgeleitete Begriffe:

absichtlich

[Bearbeiten] Übersetzungen

? Referenzen und weiterführende Informationen:

[2,3] Wikipedia-Artikel „Absicht
[1] Deutsches Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm „Absicht
[1,2] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Absicht
[2] canoo.net „Absicht
[1-3] Uni Leipzig: Wortschatz-LexikonAbsicht
[3] Volker Krey: Deutsches Strafrecht, Allgemeiner Teil Band 1, 3. Aufl., Stuttgart 2008, Rdnr. 338ff.

Quellen:

  1. Thomas von Aquin, Summa theologica

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