Abgeordneter

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[Bearbeiten] Abgeordneter (Deutsch)

[Bearbeiten] Substantiv, m

starke Deklination ohne Artikel
Kasus Singular Plural
Nominativ Abgeordneter Abgeordnete
Genitiv Abgeordneten Abgeordneter
Dativ Abgeordnetem Abgeordneten
Akkusativ Abgeordneten Abgeordnete
schwache Deklination mit bestimmtem Artikel
Kasus Singular Plural
Nominativ der Abgeordnete die Abgeordneten
Genitiv des Abgeordneten der Abgeordneten
Dativ dem Abgeordneten den Abgeordneten
Akkusativ den Abgeordneten die Abgeordneten
gemischte Deklination (mit Pronomen, »kein«, …)
Kasus Singular Plural
Nominativ ein Abgeordneter keine Abgeordneten
Genitiv eines Abgeordneten keiner Abgeordneten
Dativ einem Abgeordneten keinen Abgeordneten
Akkusativ einen Abgeordneten keine Abgeordneten

Silbentrennung:

Ab·ge·ord·ne·ter, Plural: Ab·ge·ord·ne·ten

Aussprache:

IPA: [ˈapɡəʔɔʁdnətɐ], Plural: [ˈapɡəʔɔʁdnətə]
Hörbeispiele: —, Plural:

Bedeutungen:

[1] Politik: gewählte Mitglieder einer parlamentarischen Versammlung

Abkürzungen:

[1] Abg.

Herkunft:

[1] seit dem 17. Jahrhundert, substantiviertes Partizip Präteritum von abordnenabschicken, absenden“ zu ordnen[1]; zunächst Bezeichnung für Abgesandter, in Staatsangelegenheiten entsandter Bevollmächtigter[2]

Synonyme:

[1] Deputierter, Volksvertreter, Parlamentarier

Unterbegriffe:

[1] Bundestagsabgeordneter, Landtagsabgeordneter, Reichstagsabgeordneter

Beispiele:

[1] „Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.“[3]

Weibliche Wortformen:

[1] Abgeordnete

Abgeleitete Begriffe:

[1] Abgeordnetenhaus

[Bearbeiten] Übersetzungen

? Referenzen und weiterführende Informationen:

[1] Wikipedia-Artikel „Abgeordneter
[1] canoo.net „Abgeordneter
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-LexikonAbgeordneter
[1] Duden online „Abgeordneter

Quellen:

  1. Wolfgang Pfeifer et al.: Etymologisches Wörterbuch des Deutschen. 7. Auflage. Deutscher Taschenbuch Verlag, München 2004, ISBN 3-423-32511-9, Seite 4
  2. Friedrich Kluge, bearbeitet von Elmar Seebold: Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache. 24., durchgesehende und erweiterte Auflage. Walter de Gruyter, Berlin/New York 2001, ISBN 978-3-11-017473-1, DNB 965096742, Seite 6
  3. bundestag.de: Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, III. Der Bundestag, Artikel 38 (1)
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