Abgeordneter

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[Bearbeiten] Abgeordneter (Deutsch)

[Bearbeiten] Substantiv, m

starke Deklination ohne Artikel
Kasus Singular Plural
Nominativ Abgeordneter Abgeordnete
Genitiv Abgeordneten Abgeordneter
Dativ Abgeordnetem Abgeordneten
Akkusativ Abgeordneten Abgeordnete
schwache Deklination mit bestimmtem Artikel
Kasus Singular Plural
Nominativ der Abgeordnete die Abgeordneten
Genitiv des Abgeordneten der Abgeordneten
Dativ dem Abgeordneten den Abgeordneten
Akkusativ den Abgeordneten die Abgeordneten
gemischte Deklination (mit Pronomen, kein, etc.)
Kasus Singular Plural
Nominativ ein Abgeordneter keine Abgeordneten
Genitiv eines Abgeordneten keiner Abgeordneten
Dativ einem Abgeordneten keinen Abgeordneten
Akkusativ einen Abgeordneten keine Abgeordneten

Silbentrennung:

Ab·ge·ord·ne·ter, Plural: Ab·ge·ord·ne·ten

Aussprache:

IPA: ['apgəʔɔʁdnətɐ], Plural: ['apgəʔɔʁdnətə]
Hörbeispiele: —, Plural:

Bedeutungen:

[1] Politik: ein Mitglied einer Volksvertretung, in Staaten mit einem Zwei-Kammersystem der Angehörige der zweiten Kammer, der sogenannten Volkskammer

Unterbegriffe:

[1] Bundestagsabgeordneter, Landtagsabgeordneter, Reichstagsabgeordneter

Beispiele:

[1] Die Abgeordneten genießen viele Vorteile.

Weibliche Wortformen:

[1] Abgeordnete

[Bearbeiten] Übersetzungen

? Referenzen und weiterführende Informationen:

[1] Wikipedia-Artikel „Abgeordneter
[1] canoo.net „Abgeordneter
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-LexikonAbgeordneter

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