Abbruchgenehmigung

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[Bearbeiten] Abbruchgenehmigung (Deutsch)

[Bearbeiten] Substantiv, f

Kasus Singular Plural
Nominativ die Abbruchgenehmigung die Abbruchgenehmigungen
Genitiv der Abbruchgenehmigung der Abbruchgenehmigungen
Dativ der Abbruchgenehmigung den Abbruchgenehmigungen
Akkusativ die Abbruchgenehmigung die Abbruchgenehmigungen

Worttrennung:

Ab·bruch·ge·neh·mi·gung, Plural: Ab·bruch·ge·neh·mi·gun·gen

Aussprache:

IPA: [ˈapbʀʊχɡəˌneːmɪɡʊŋ], Plural: [ˈapbʀʊχɡəˌneːmɪɡʊŋən]
Hörbeispiele: —, Plural:

Bedeutungen:

[1] die Genehmigung oder die Erlaubnis zum Abbruch eines Bauwerkes

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Abbruch und Genehmigung

Beispiele:

[1] Die Abbruchgenehmigung wurde nicht erteilt.

[Bearbeiten] Übersetzungen

? Referenzen und weiterführende Informationen:

[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Abbruchgenehmigung
[*] canoo.net „Abbruchgenehmigung
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-LexikonAbbruchgenehmigung
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