Abblendlicht

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[Bearbeiten] Abblendlicht (Deutsch)

[Bearbeiten] Substantiv, n

Kasus Singular Plural
Nominativ das Abblendlicht die Abblendlichter
Genitiv des Abblendlicht(e)s der Abblendlichter
Dativ dem Abblendlicht(e) den Abblendlichtern
Akkusativ das Abblendlicht die Abblendlichter

Silbentrennung:

Ab·blend·licht, Plural: Ab·blend·lich·ter

Aussprache:

IPA: [ˈapˌblɛntˌlɪçt], Plural: [ˈapˌblɛntˌlɪçtɐ]
Hörbeispiele: —, Plural:

Bedeutungen:

[1] Scheinwerferlicht, welches so eingestellt sein muss, dass entgegenkommende Fahrzeuge nicht geblendet werden. Die mögliche Blendung eines Entgegenkommenden gilt als behoben, wenn in 25m Entfernung die maximale Beleuchtungsstärke 1 Lux beträgt.

Herkunft:

Determinativkompositum aus dem Präfix ab-, dem Stamm des Verbs blenden und dem Substantiv Licht

Gegenwörter:

[1] Aufblendlicht, Fernlicht

Oberbegriffe:

[1] Scheinwerfer, Lampe

Beispiele:

[1] In Deutschland gesetzlich vorgeschriebene Beleuchtungsbetriebsart bei Kraftfahrzeugscheinwerfern. In manchen Ländern muss man auch tagsüber mit Abblendlicht fahren (wie in Dänemark, Estland, Island, Lettland, Norwegen, Rumänien, Schweden und Slowenien) sowie in bestimmten Jahreszeiten in der Tschechischen Republik.

[Bearbeiten] Übersetzungen

? Referenzen und weiterführende Informationen:

[1] Wikipedia-Artikel „Abblendlicht
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Abblendlicht
[1] canoo.net „Abblendlicht
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-LexikonAbblendlicht
[1] Cescotti, Roderich: Luftfahrt-Wörterbuch : deutsch-englisch ; englisch-deutsch

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