Überholverbot

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[Bearbeiten] Überholverbot (Deutsch)

[Bearbeiten] Substantiv, n

Kasus Singular Plural
Nominativ das Überholverbot die Überholverbote
Genitiv des Überholverbots
des Überholverbotes
der Überholverbote
Dativ dem Überholverbot den Überholverboten
Akkusativ das Überholverbot die Überholverbote

Worttrennung:

Über·hol·ver·bot, Plural: Über·hol·ver·bo·te

Aussprache:

IPA: [yːbɐˈhoːlfɛɐ̯ˌboːt], Plural: [yːbɐˈhoˌlfɛɐ̯ˌboːtə]
Hörbeispiele: —, Plural:

Bedeutungen:

[1] Vorschrift, die besagt, dass andere Fahrzeuge nicht überholt werden dürfen

Herkunft:

Determinativkompositum aus dem Stamm des Verbs überholen und dem Substantiv Verbot

Oberbegriffe:

[1] Verbot

Beispiele:

[1] Als das Überholverbot endete, überholte er den LWK.

[Bearbeiten] Übersetzungen

? Referenzen und weiterführende Informationen:

[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Überholverbot
[*] canoo.net „Überholverbot
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-LexikonÜberholverbot
[1] The Free Dictionary „Überholverbot
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