Überholverbot
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[Bearbeiten] Überholverbot (Deutsch)
[Bearbeiten] Substantiv, n
| Kasus | Singular | Plural |
|---|---|---|
| Nominativ | das Überholverbot | die Überholverbote |
| Genitiv | des Überholverbots des Überholverbotes |
der Überholverbote |
| Dativ | dem Überholverbot | den Überholverboten |
| Akkusativ | das Überholverbot | die Überholverbote |
Worttrennung:
- Über·hol·ver·bot, Plural: Über·hol·ver·bo·te
Aussprache:
- IPA: [yːbɐˈhoːlfɛɐ̯ˌboːt], Plural: [yːbɐˈhoˌlfɛɐ̯ˌboːtə]
- Hörbeispiele: —, Plural: —
Bedeutungen:
- [1] Vorschrift, die besagt, dass andere Fahrzeuge nicht überholt werden dürfen
Herkunft:
- Determinativkompositum aus dem Stamm des Verbs überholen und dem Substantiv Verbot
Oberbegriffe:
- [1] Verbot
Beispiele:
- [1] Als das Überholverbot endete, überholte er den LWK.
[Bearbeiten] Übersetzungen
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? Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Überholverbot“
- [*] canoo.net „Überholverbot“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Lexikon „Überholverbot“
- [1] The Free Dictionary „Überholverbot“